Neue Beschlüsse auf der Jahrtesmitgliederversammlung 2024 gefasst

Der Beitrag bleibt unverändert. Wer allerdings bis 1.8. des Mitgliedsjahres nicht gezahlt hat, schuldet von da an einen erhöhten Beitrag, nämlich Erwachsene 29 Euro und Jugendliche 18 Euro. Muss die Zahlung auch noch ein 2.tes Mal angemahnt werden, sind drei Euro Mahnkosten zusätzlich zu zahlen.

Für Bootsnutzer (nur für die!) ist der Arbeitsdienst auf einen Wert von 40 Euro erhöht worden (vorher 30). Der Betrag ist von erwachsenen Mitgliedern mit den 11 Euro Kosten der Bootsgenehmigung voraus zu zahlen (11 + 40 = 51). Nach Erledigung des dreistündigen Arbeitsdienstes werden die 40 Euro zurück überwiesen. Wird kein Arbeitsdienst geleistet, verfällt der Betrag. Jugendliche Mitglieder sind ebenfalls zum Arbeitsdienst verpflichtet.


Januar 2024: Wichtige Hinweise zum digitalen Ausweis:

  • Sie sind unverändert Mitglied in der Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V.
  • Ansprechpartner in allen Fragen ist grundsätzlich die VdWA e.V.
  • Der Vereinsbeitrag beträgt unverändert 17 Euro für erwachsene und 10 Euro für jugendliche Mitglieder im Jahr.
  • Es müssen zusätzlich KEINE Verbandsabgaben gezahlt werden.
  • Der Beitrag ist unverändert an die VdWA zu überweisen, NICHT an den DAFV.
  • Kündigungen der Mitgliedschaft sind unverändert an die VdWA e.V. zu richten.
  • Mit anderen Worten: Statt Klebemarken gibt es den Ausweis, alles andere bleibt wie gehabt.


Ab 1.1.2024: Statt zwei sind drei Angeln erlaubt

Die ab 1.1.2024 geltenden geänderten Nutzungsbedingungen für das Beangeln der Wakenitz bringen eine erfreuliche Änderung. Zitat: "Die Angler:innen dürfen in den Fischereibezirken II, III und IV nicht mehr als zwei Angeln gleichzeitig benutzen. Im Fischereibezirk I (Wakenitz) sind drei Angeln erlaubt."

Die geänderten Nutzungsbedingungen sind hier abrufbar: Zum Kreisverband.


Aktuell: Die VdWA e.V. beginnt mit dem Versand der digitalen Verbandsausweise

Der Deutsche Angelfischerverband e.V. hat den digitalen Verbandsausweis eingeführt. Er ersetzt den bisherigen Sportfischerausweis mit den Klebemarken.
Daraufhin hat die VdWA e.V. mit der Umstellung auf den digitalen Verbandsausweis begonnen. Hierzu wird allen VdWA - Mitgliedern nach und nach die neue elektronische Mitgliedskarte übersandt. Spätestens bis zum Ende des Jahres 2023 sollte jedes Mitglied seinen digitalen Verbandsausweis erhalten haben.


Voraussetzung für den Versand ist, dass der Mitgliedsbeitrag für das Jahr 2023 entrichtet wurde, die aktuelle Adresse und das genaue Geburtsdatum dem Verein bekannt war. Neben der neuen Mitgliedskarte wird ein Informationsschreiben vom DAFV beigefügt.
Ab dem Jahr 2024 gibt die VdWA e.V. keine Beitragsmarken mehr aus. Die Beitragszahlung wird auf der neuen Mitgliedskarte elektronisch vermerkt und kann vom Mitglied selbst per PC, oder über ein Smartphone eingesehen werden. Die Gültigkeit des digitalen Verbandsausweises kann auch eine eventuelle Fischereiaufsicht feststellen.
Eine Beitragszahlung für das Jahr 2024 in unseren Zahlstellen in Lübeck, Kiel und Bad Oldesloe ist nur möglich, wenn die elektronische Mitgliedskarte vorgelegt wird. Der Beitrag kann wie gehabt überwiesen werden; der Verein trägt die Zahlung zügig in die Datenbank ein.
Nur der Verein hat Zugriff auf eine externe Datenbank, die beim DAFV eingerichtet wurde. Für die Einrichtung der Datenbank wurden nur die Namen und das genaue Geburtsdatum der Mitglieder übermittelt. Alle weiteren Angaben verbleiben bei der VdWA e.V. Kündigt ein Mitglied, wird seine Mitgliedskarte mit Ablauf der Mitgliedschaft ungültig.

Zwischen der Beitragszahlung in einer unserer Zahlstellen und der Übertragung auf die elektronische Mitgliedskarte kann es eine zeitliche Verzögerung geben. Wir werden uns bemühen, diesen Zeitraum möglichst kurz zu halten. Bei eventuellen Kontrollen sind wir im Zweifelsfall direkt zu kontaktieren.
Der alte Sportfischerausweis verliert bei der VdWA e.V. mit Ablauf des 31.12.2023 seine Gültigkeit. Eine Übersendung des alten Sportfischerausweises an uns ist nicht notwendig.
VdWA - Mitglieder die bis Ende Januar 2024 noch keinen digitalen Verbandsausweis bekommen haben, melden sich bitte umgehend bei uns.



Die VdWA-Info möchte weitere Fangmeldungen. Habt ihr welche für uns? Petri!




Wichtige Hinweise für VdWA - Mitglieder

!! ACHTUNG !! : Wenn Sie in der Wakenitz oder in einem anderen Gewässer angeln wollen, müssen Sie immer die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer zusätzlich erwerben. Grundsätzlich gilt: !! Die Mitgliedschaft in der VdWA berechtigt Sie nicht in irgendeinem Gewässer zu angeln !!

Der Beitrag, 17 € für erwachsene und 10 € für jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist bis zum 31. März eines jeden Jahres ohne Aufforderung einzuzahlen. Eine Rechnung versenden wir aus Kostengründen nicht. Der Vereinsbeitrag ist selbstverständlich auch dann zu zahlen, wenn in dem betreffenden Jahr keine Angelerlaubnis für irgendein Gewässer erworben wurde. Bei vergessener Beitragszahlung ist ab August eines jeden Jahres ein Beitrag von 29 € bzw. 18 € für Jugendliche zu zahlen.

Alle Vereinsmitglieder erhalten bis zum Ende des laufenden Jahres unser neuestes VdWA - Info Heft mit allen notwendigen Informationen bezüglich Beitragszahlungen, Veranstaltungen, etc..

Weiterhin bitten wir noch einmal eindringlich, uns Adressen- und Namensänderungen (z. B. nach Eheschließung) möglichst zeitnah mitzuteilen. Kommen Sie Ihrer Beitragspflicht auch nach Mahnung nicht nach, sind wir leider gezwungen, die weitere Bearbeitung unserem Anwalt zu ??bertragen, was mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist. Gehören Sie zu den etwas Vergesslichen, richten Sie bitte einen Dauerauftrag ein. Das erspart Ärger und zusätzliche Kosten.

Kündigungen zum Folgejahr müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein. Fristlose Kündigungen sind nach unserer Satzung nicht möglich.

Nutzen Sie für die Beitragszahlung nach Möglichkeit unbedingt unsere Zahlstellen. Der Verein kooperiert mit den nachfolgenden Angelfachgeschäften: „Angelsport - Center Bad - Schwartau“, „Angeln & Me(e)hr“ in Lübeck, "Angelsorium“ in Bad Oldesloe. Für unsere Mitglieder in Kiel und Umgebung steht Ihnen „Fishermann´s Partner (nur in Kiel !) zur Verfügung. Die Adressen finden Sie in unserem Info-Heft und auf unserer Internetseite www.wakenitzangler.de.

Wenn Sie den Beitrag zukünftig überweisen möchten, IBAN DE19 2307 0700 0487 8260 00, vermerken Sie neben Ihrem Namen auch bitte Ihr Geburtsdatum, um bei Mitgliedern mit gleichem Vor- und Nachnamen (z.B. „Schulz“) den Beitragseingang richtig zuordnen zu können. Die Eintragung in den digitalen Mitgliedsausweis erfolgt unverzüglich nach Eingang des Geldes auf dem Konto.

Wenn Sie für das Angeln auf der Wakenitz ein Boot benutzen wollen, können Sie unsere Vereinsboote nutzen.

!! ACHTUNG !! : Für das Angeln vom Vereinsboot oder von einem eigenen Boot aus, benötigen Sie zusätzlich immer die Angelerlaubnis für die Wakenitz vom Boot aus (50 €/Jahr). Nur die Bootsgenehmigung für die Nutzung der VdWA - Vereinsboote berechtigt Sie nicht in der Wakenitz vom Boot aus zu angeln.

Die Bootsgenehmigung für die Nutzung der Vereinsboote kostet 11 € im Jahr, zuzüglich 40 Euro Vorauszahlung für den zu leistenden Arbeitsdienst. Einen Arbeitsdienst müssen nur die Mitglieder ableisten, die die Vereinsboote oder das Vereinsgrundstück nutzen wollen. Nach Ableistung des Arbeitsdienstes erfolgt eine kurzfristige Rücküberweisung der 40 Euro auf eine anzugebende Kontoverbindung. Für jugendliche Mitglieder entfällt die Vorauszahlung, bei unentschuldigter Versäumnis werden weiterhin 40 Euro vom Verein in Rechnung gestellt. Die Bootsgenehmigungen sind ab dem 15. Februar in den bereits genannten Angelfachgeschäften (außer in Kiel) erhältlich.

Mitglieder, die nur das Vereinsgelände nutzen möchten, erhalten eine kostenfreie Nutzungsgenehmigung ( Tel.: 0451/ 691240). Aber auch hier ist ein Arbeitsdienst und eine Vorauszahlung von 40 Euro zu leisten. Die Genehmigungen gelten nur für Vereinsmitglieder und sind nicht übertragbar. Personen, die nicht dem Verein angehören, sind nicht berechtigt, das Vereinsgelände und die Vereinsboote - auch in Begleitung von Vereinsmitgliedern - zu nutzen. Ausnahmen sind Ehepartner und Erziehungsberechtigte. Die weitergabe der Zahlen für die Zahlenschlösser an Personen, die nicht dem Verein angehören, ist untersagt.



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