Aktuelle Neuigkeiten

Die Jahreshauptversammlung der Vereinigung der Wakenitz-Angler e.V. hat am 22.02.2023 stattgefunden. Unser langjähriger Kassenwart Klaus Stemmler hat sich aus Altersgründen nicht mehr zur Wahl gestellt. Klaus: Vorstand und Verein danken Dir für die jahrzehntelange tolle Arbeit und wünschen dir einen erholten Ruhestand!

Zum Kassenwart gewählt wurde nunmehr Andreas Müller. Herzlich willkommen!


Die weiteren Vorstandsmitglieder Manfred Kautzsch, Wilfried Lenz und Torsten Schlei wurden einstimmig wieder gewählt. Dafür danken wir.



Termin:
Am 6. Mai 2023 angeln wir im Krähen-/Mühlenteich. Wer teilnehmen möchte, der meldet sich bitte an. Danke & Petri!




Wichtige Hinweise für VdWA - Mitglieder

!! ACHTUNG !! : Wenn Sie in der Wakenitz oder in einem anderen Gewässer angeln wollen, müssen Sie immer die Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer zusätzlich erwerben. Grundsätzlich gilt: !! Die Mitgliedschaft in der VdWA berechtigt Sie nicht in irgendeinem Gewässer zu angeln !!

Der Beitrag, 17 € f??r erwachsene und 10 € für jugendliche Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ist bis zum 31. März eines jeden Jahres ohne Aufforderung einzuzahlen. Eine Rechnung versenden wir aus Kostengründen nicht. Der Vereinsbeitrag ist selbstverständlich auch dann zu zahlen, wenn in dem betreffenden Jahr keine Angelerlaubnis für irgendein Gewässer erworben wurde. Bei vergessener Beitragszahlung ist ab August eines jeden Jahres ein Beitrag von 26 € bzw. 18 € für Jugendliche zu zahlen.

Alle Vereinsmitglieder erhalten bis zum Ende des laufenden Jahres unser neuestes VdWA - Info Heft mit allen notwendigen Informationen bezüglich Beitragszahlungen, Veranstaltungen, etc..

Weiterhin bitten wir noch einmal eindringlich, uns Adressen- und Namensänderungen (z. B. nach Eheschließung) möglichst zeitnah mitzuteilen. Kommen Sie Ihrer Beitragspflicht auch nach Mahnung nicht nach, sind wir leider gezwungen, die weitere Bearbeitung unserem Anwalt zu ??bertragen, was mit nicht unerheblichen Mehrkosten verbunden ist. Gehören Sie zu den etwas Vergesslichen, richten Sie bitte einen Dauerauftrag ein. Das erspart Ärger und zusätzliche Kosten.

Kündigungen zum Folgejahr müssen bis zum 30. September des laufenden Jahres bei uns eingegangen sein. Fristlose Kündigungen sind nach unserer Satzung nicht möglich.

Nutzen Sie für die Beitragszahlung nach Möglichkeit unbedingt unsere Zahlstellen. Der Verein kooperiert mit den nachfolgenden Angelfachgeschäften: „Angelsport - Center Bad - Schwartau“, „Angeln & Me(e)hr“ in Lübeck, ??Angelsorium“ in Bad Oldesloe. Für unsere Mitglieder in Kiel und Umgebung steht Ihnen „Fishermann´s Partner (nur in Kiel !) zur Verfügung. Die Adressen finden Sie in unserem Info-Heft und auf unserer Internetseite www.wakenitzangler.de.

Wenn Sie den Beitrag zukünftig überweisen möchten, IBAN DE19 2307 0700 0487 8260 00, vermerken Sie neben Ihrem Namen auch bitte Ihr Geburtsdatum, um bei Mitgliedern mit gleichem Vor- und Nachnamen (z.B. „Schulz“) den Beitragseingang richtig zuordnen zu können. Die Beitragsmarke senden wir nach dem Geldeingang auf unserem Konto mit der Post zu.

Wenn Sie für das Angeln auf der Wakenitz ein Boot benutzen wollen, können Sie unsere Vereinsboote nutzen.

!! ACHTUNG !! : F??r das Angeln vom Vereinsboot oder von einem eigenen Boot aus, benötigen Sie zusätzlich immer die Angelerlaubnis für die Wakenitz vom Boot aus (50 €/Jahr). Nur die Bootsgenehmigung für die Nutzung der VdWA - Vereinsboote berechtigt Sie nicht in der Wakenitz vom Boot aus zu angeln.

Die Bootsgenehmigung für die Nutzung der Vereinsboote kostet 11 € im Jahr, zuzüglich 30 € Vorauszahlung für den zu leistenden Arbeitsdienst. Einen Arbeitsdienst müssen nur die Mitglieder ableisten, die die Vereinsboote oder das Vereinsgrundstück nutzen wollen. Nach Ableistung des Arbeitsdienstes erfolgt eine kurzfristige Rücküberweisung der 30 € auf eine anzugebende Kontoverbindung. Für jugendliche Mitglieder entfällt die Vorauszahlung, bei unentschuldigter Versäumnis werden weiterhin 30 € vom Verein in Rechnung gestellt. Die Bootsgenehmigungen sind ab dem 15. Februar in den bereits genannten Angelfachgeschäften (außer in Kiel) erhältlich.

Mitglieder, die nur das Vereinsgelände nutzen möchten, erhalten eine kostenfreie Nutzungsgenehmigung ( Tel.: 0451/ 691240). Aber auch hier ist ein Arbeitsdienst und eine Vorauszahlung von 30 € zu leisten. Die Genehmigungen gelten nur für Vereinsmitglieder und sind nicht übertragbar. Personen, die nicht dem Verein angehören, sind nicht berechtigt, das Vereinsgelände und die Vereinsboote - auch in Begleitung von Vereinsmitgliedern - zu nutzen. Ausnahmen sind Ehepartner und Erziehungsberechtigte. Die weitergäbe der Zahlen für die Zahlenschlösser an Personen, die nicht dem Verein angehören, ist untersagt.



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